Auswirkungen einer harten Leverage Ratio im Zuge von Basel III auf die öffentlichen Haushalte
Mit der Änderung der Richtlinie über Eigenkapitalanforderungen wird die Europäische Union die im Reformpaket Basel III getroffenen Vereinbarungen voraussichtlich umsetzen. Die Änderungen werden voraussichtlich beginnend ab 2013 wirksam. Von den geplanten Änderungen sind insbesondere staatsfinanzierende Institute betroffen. Durch die Einführung einer harten Leverage Ratio wird deren Kreditvolumen bemessen an deren Eigenkapital beschränkt. Margenarme Kredite mit hohem Volumen verlieren so an Attraktivität. Leidtragende wären insbesondere öffentliche Haushalte, die auf ein knapperes Angebot seitens der Kreditwirtschaft treffen dürften.
Kleine Anfrage
Antwort der Landesregierung