Übergangsmanagement für suchtkranke Gefangene

Am 7. April 2011 hat das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen eine Pressemit-teilung mit dem Titel „Hilfe auf dem Weg zurück ins Leben – Land sichert Betreuung und Begleitung suchtkranker Gefangener nach der Haftentlassung" veröffentlicht. Darin wird auf den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zum so genannten „Übergangsmanagement für suchtkranke Gefangene" hingewiesen, die – ebenfalls am 7. April 2011 – von Vertretern des Justizministeriums sowie der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege, des Städtetages, des Städte- und Gemeindebundes sowie des Landkreistages Nordrhein-Westfalen unter-zeichnet worden ist. Das Übergangsmanagement für suchtkranke Gefangene sieht vor, dass künftig die Haftanstalt, in der der Gefangene bis zu seiner Haftentlassung einsitzt, einen Ver-trag mit einer ausgewählten Hilfeeinrichtung schließt.

pdf Kleine Anfrage

pdf Antwort der Landesregierung

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