Dienstag, den 20. September 2011 um 09:31 Uhr
Eine schnelle Veröffentlichung der „verbindlichen Vereinbarung der Landesregierung“ zur Beitragsfreiheit im dritten Kindergartenjahr fordert die CDU-Landtagsfraktion. Der kommunalpolitische und der familienpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bodo Löttgen und Bernhard Tenhumberg, berufen sich dabei auf eine Pressemitteilung der SPD-Landtagsfraktion vom gestrigen 14. September: Darin heißt es: „Durch eine verbindliche Vereinbarung innerhalb der Landesregierung ist geregelt, dass auch finanziell notleidende Kommunen die Beitragsbefreiung 1:1 an die Eltern weitergeben können.“
Löttgen und Tenhumberg fragen dazu:
- Was steht in dieser verbindlichen Vereinbarung?
- Wer innerhalb der Landesregierung hat diese verbindliche Vereinbarung geschlossen?
- Für wen ist diese Vereinbarung verbindlich?
- Hat das Familienministerium mittlerweile eine Rechtsverordnung zur Beitragsfreiheit in Kraft gesetzt?
- Warum sind das Parlament und die zuständigen Ausschüsse über die verbindliche Vereinbarung nicht informiert worden?
- Die geltende Rechtsprechung verlangt von den Kommunen, insbesondere von den Kommunen mit defizitären Haushalten, das Ausschöpfen aller Einnahmequellen. Wie berücksichtigt die verbindliche Vereinbarung diese geltende Rechtsprechung?
Löttgen und Tenhumberg: „SPD-Familienministerin Schäfer boxt ihr schlampig gemachtes Beitragsfreiheitsgesetz mit den Stimmen von SPD, Grünen und Linken durchs Parlament. Sie schafft es nicht, rechtzeitig eine Verwaltungsvorschrift zu erstellen. Und jetzt will sie die Schuld dafür unter tätiger Mithilfe ihrer SPD-Landtagsfraktion den Kommunen ans Bein binden. Es ist dilettantisch. Frau Schäfer kann es nicht.“