Parlamentskreis Mittelstand begrüßt Beschluss des CDU-Landesvorstands für mehr Gerechtigkeit und Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt

„Durch diesen Beschluss wird gleichzeitig flexible Beschäftigung erhalten, eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt und die Tarifautonomie gestärkt“. Mit diesen Worten begrüßt der Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der CDU-Landtagsfraktion, Lutz Lienenkämper, das Ergebnis der gestrigen Sitzung des CDU-Landesvorstands. Dieser hatte beschlossen, in einem Antrag für den Bundesparteitag am 14. und 15. November in Leipzig eine marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze zu fordern, die durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt wird und sich am Tarifabschluss der Zeitarbeitnehmer orientieren soll. Damit wird ein politischer Mindestlohn ausgeschlossen, aber eine faire Lohnuntergrenze für alle Arbeitnehmer geschaffen.

Gleichzeitig hat sich der Landesvorstand darauf festgelegt, dass auch in Zukunft ausreichende gesetzliche Möglichkeiten befristeter Beschäftigung erhalten bleiben sollen. „Flexible Beschäftigung hat ganz wesentlich zum guten Abschneiden der deutschen Wirtschaft in der Krise beigetragen. Angesichts sich eintrübender Wachstumsaussichten ist das ein gutes Zeichen an die Wirtschaft, dass das auch so bleiben wird“, freut sich Lienenkämper. Das setzt allerdings auch einen verantwortlichen Gebrauch seitens der Arbeitgeber voraus. „Damit zeigt sich eines wieder deutlich: die CDU Nordrhein-Westfalens ist einig und nicht in Flügelkämpfen zerstritten. Der Beschluss ist ein guter Kompromiss und hoffentlich wegweisend für andere Landesverbände“, so Lienenkämper abschließend.

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