Bevor Herr Priggen sich zu den Prüfrechten des Landesrechnungshofes äußert, sollte er sich erst mal schlau machenDienstag, den 13. Dezember 2011 um 13:04 Uhr Zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu den Prüfungsrechten des Landesrechnungshofes gegenüber der NRW.BANK erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Weisbrich: „Herr Priggen sollte sich zunächst mal sachkundig machen, bevor er sich äußert. Die Regelungen in der Landeshaushaltsordnung zum Prüfrecht des Landesrechnungshofes stammen bereits aus dem Jahr 2002 zu rot-grünen Regierungszeiten. Der damalige Finanzminister Steinbrück vertrat darin die - auch von den nachfolgenden Landesregierungen übernommene - Auffassung, dass die Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofs durch den Wortlaut der Landeshaushaltsordnung begrenzt seien. Auch die entsprechenden Regelungen im NRW.BANK-Gesetz erfolgten im Jahr 2004 in einem breiten Konsens aller im Landtag vertretenen Fraktionen – auch der Grünen.“
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