Bevor Herr Priggen sich zu den Prüfrechten des Landesrechnungshofes äußert, sollte er sich erst mal schlau machen

Zum heutigen Urteil des Verfassungsgerichtshofes zu den Prüfungsrechten des Landesrechnungshofes gegenüber der NRW.BANK erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Weisbrich:

„Herr Priggen sollte sich zunächst mal sachkundig machen, bevor er sich äußert. 

Die Regelungen in der Landeshaushaltsordnung zum Prüfrecht des Landesrechnungshofes stammen bereits aus dem Jahr 2002 zu rot-grünen Regierungszeiten. Der damalige Finanzminister Steinbrück vertrat darin die - auch von den nachfolgenden Landesregierungen übernommene - Auffassung, dass die Prüfungsmöglichkeiten des Landesrechnungshofs durch den Wortlaut der Landeshaushaltsordnung begrenzt seien.

Auch die entsprechenden Regelungen im NRW.BANK-Gesetz erfolgten im Jahr 2004 in einem breiten Konsens aller im Landtag vertretenen Fraktionen – auch der Grünen.“

 

 

 

 

 

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