Die Schuldenbremse ist ein positives Signal der Politik an die Bürgerinnen und Bürger des Landes – aber SPD und Grüne verweigern sichDienstag, den 20. Dezember 2011 um 09:55 Uhr Zur heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Weisbrich: „Die Sachverständigen haben in der heutigen Anhörung unsere Gesetzesinitiative ausdrücklich unterstützt. Wenn wir es unterlassen, die Verfassung zu ändern und damit den Haushaltsgesetzgeber zu binden, erwarten die Sachverständigen, dass wir die Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 nicht erreichen werden. Das werden die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen nicht verstehen. Das renommierte Finanzwissenschaftliche Forschungsinstitut an der Universität zu Köln erklärt dies in seiner Stellungnahme zur heutigen Anhörung so: ‚Die 70-prozentige Zustimmung in der Volksabstimmung zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die hessische Landesverfassung weist hier in eine sehr klare Richtung zu der Frage, welche Präferenzen die Menschen in Deutschland hinsichtlich der Verschuldung ihrer Länder und deren Eindämmung durch Verfassungsregeln haben.‘ Unsere Gesetzesinitiative ist eine gute Basis für eine Verfassungsänderung und ein positives Signal an die Bürgerinnen und Bürger. Nur SPD und Grüne verweigern sich.“
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