Straftaten gegen Polizeibeamte im Dienst effektiv und mit Nachdruck strafrechtlich zu verfolgenMittwoch, den 28. Dezember 2011 um 12:21 Uhr "Wir wollen, dass die bekannte und immer mehr zunehmende Gewalt gegen Polizeibeamte nicht nur beklagt wird; wir wollen, dass nun endlich auch gehandelt wird und die Beamten im Rahmen des Polizeidienstes auch strafrechtlich wirksam geschützt werden.“ Das erklärt der rechtspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Harald Giebels, heute im Düsseldorfer Landtag. Dort berieten die Landtagsabgeordneten über den Antrag der CDU-Landtagsfraktion „Widerstand gegen die Staatsgewalt ist kein Kavaliersdelikt – Angriffe auf Polizeibeamte endlich als ernsthafte Straftat ahnden!“. Der CDU-Rechtsexperte verwies zur Begründung auf eine Untersuchung des renommierten Kriminologischen Instituts Niedersachsen, wonach 60 Prozent der Polizisten, die Gewalt im Dienst erfahren haben, die späteren Sanktionen gegen die Täter für zu milde hielten. In dem Antrag fordert die CDU-Landtagsfraktion deshalb für Nordrhein-Westfalen eine „Richtlinie zur Verfolgung und Bearbeitung von Strafanzeigen gegen Polizisten“. Das Saarland formuliere in solchen Richtlinien in vorbildlicher Weise, „dass Straftaten gegen Polizeibeamte im Dienst effektiv und mit Nachdruck strafrechtlich zu verfolgen sind. Dieser Grundsatz soll insbesondere für alle Formen von Gewalt, einschließlich Widerstandsleistungen im Sinne des Paragrafen 113 StGB aber auch für Beleidigungen gelten.“ Der Antrag erweise sich als „Lackmustest. „Wer an der Seite unserer Polizei steht, wer es ernst meint mit der Unterstützung der Polizei über ‚Sonntagsreden‘ hinaus, der kann den Antrag der CDU nur unterstützen.“
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