Rechtsverordnung Dichtheitsprüfung: Eine Rechtsverordnung mit zwei Varianten schafft keine Rechtssicherheit. Das Chaos im Hause Remmel geht weiterDienstag, den 31. Januar 2012 um 13:31 Uhr „Bei der Dichtheitsprüfung herrscht Chaos pur im Hause Remmel und in der grün-roten Minderheitsregierung.“ So bewertet der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Josef Hovenjürgen, die soeben vom Landeskabinett vorgelegte Rechtsverordnung zur Kanalprüfung. So wundert sich der CDU-Fraktionsvize zum einen darüber, dass Umweltminister Remmel schon eine Rechtsverordnung schafft, bevor der Düsseldorfer Landtag überhaupt ein entsprechendes Gesetz beschlossen hat. Zum anderen lasse die Rechtsverordnung in Punkt drei zwei Varianten zu und damit letztendlich offen, in welcher Frist Abwasserleitungen geprüft werden müssen. „Variante 1: Prüfung erst bis Ende 2023 notwendig, danach alle 30 Jahre; Variante 2: Prüfung nur notwendig, sofern Feststellungen der Gemeinden oder andere Feststellungen Gefahrenlagen erkennen lassen.“ Hovenjürgen: „Eine Rechtsverordnung soll Rechtssicherheit schaffen. Das ist der Sinn einer Rechtsverordnung. Eine Rechtsverordnung regelt nicht das `Wünsch Dir was´. Die heute von Herrn Remmel vorgelegte Rechtsverordnung ist das Eingeständnis, dass sich die Koalition nicht einigen kann. So schafft Remmel keine Rechtssicherheit. Das Chaos geht weiter. Wenn eine Regierung ein solches Problem nicht lösen kann, welches Problem will Frau Kraft überhaupt noch lösen?“
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