Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter will Situation der Schwangeren und jungen Mütter im Strafvollzug verbessern Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter will die Situation schwangerer Frauen und junger Mütter im nordrhein-westfälischen Strafvollzug weiter verbessern. Ziel sei eine noch intensivere Zusammenarbeit zwischen Anstaltsärzten, Gynäkologen und Hebammen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialen Dienste und Freien Träger, erklärte die Ministerin heute in Düsseldorf.
Die Ministerin hatte sich am Montag bei einem Besuch in der Justizvollzugsanstalt Köln - dort sitzen rund 270 Frauen ein - über die Situation weiblicher Inhaftierter informiert. Im Gespräch mit der Geschäftsführerin des Sozialdienstes katholischer Frauen (SkF) e.V. Köln, Monika Kleine, dem Kölner Anstaltsbeirat und CDU-Landtagsabgeordneten Christian Möbius sowie mit Vollzugsexperten der Anstalt und des Ministeriums bestand Einigkeit über die Ausnahmesituation von Frauen, die im Gefängnis ein Kind erwarten. "Freiheitsentzug und Schwangerschaft stellen werdende und junge Mütter vor besondere Belastungen. Während dieser Zeit wollen wir eine optimale Betreuung und Versorgung von Mutter und Kind sicherstellen", betonte die Ministerin. "Neben den gesundheitlichen Vorsorgeuntersuchungen und der Geburtsvorbereitung legen wir unsere Anstrengungen auf eine durchgängige psychosoziale Betreuung der Schwangeren im Vollzug." Um insbesondere in diesem Punkt die Zusammenarbeit aller Beteiligten zu verbessern, rief die Ministerin eine Arbeitsgruppe von Vollzugsexperten unter Beteiligung der Freien Träger ins Leben. Deren Aufgabe ist es jetzt, landesweite Standards zu erarbeiten, die den besonderen Anforderungen von Schwangeren und ihren Kindern im Vollzug - auch unter Beachtung aller Sicherheitsaspekte - gerecht werden. Hintergrund: Der SkF begleitet seit 2005 schwangere Mädchen und Frauen in Haft. In der JVA Köln betreut der SkF pro Jahr durchschnittlich 22 Frauen. Die inhaftierten Schwangeren erhalten in den Justizvollzugsanstalten die medizinische Betreuung durch den ärztlichen Dienst beziehungsweise durch niedergelassene Gynäkologinnen und Gynäkologen. Die Geburt erfolgt in externen Geburts- oder Krankenhäusern. In vielen Fällen endet die Haft noch vor der Niederkunft, in anderen kann aufgrund bei einer guten Prognose nach der Geburt die Haftzeit verkürzt werden. Manchmal ist eine Überstellung der Mutter in den offenen Vollzug möglich. Dauert die Haftzeit der Mutter noch an, werden Mutter und Kind kurz nach der Geburt getrennt und das Kind fremduntergebracht, während die Mutter in die JVA zurückkehrt. Gegenwärtig obliegt es in jedem Einzelfall den örtlich Verantwortlichen, Lösungen für die Zeit vor und nach der Geburt zu entwickeln. In Nordrhein-Westfalen sind gegenwärtig knapp 1.000 Frauen in folgenden Anstalten inhaftiert: Bielefeld-Brackwede - geschlossener Vollzug - Bielefeld-Senne, Hafthaus Ummeln - offener Vollzug - Fröndenberg Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg (Mutter-Kind-Einrichtung) Gelsenkirchen - geschlossener und offener Vollzug - Köln - geschlossener Vollzug - / Außenstelle Köln - offener Vollzug - Duisburg-Hamborn, Zweiganstalt Dinslaken - geschlossener Vollzug - Willich II - geschlossener und offener Vollzug - Hafthaus Neuss - Abschiebehaft - |
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Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter will die Situation schwangerer Frauen und junger Mütter im nordrhein-westfälischen Strafvollzug weiter verbessern. Ziel sei eine noch intensivere Zusammenarbeit zwischen Anstaltsärzten, Gynäkologen und Hebammen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sozialen Dienste und Freien Träger, erklärte die Ministerin heute in Düsseldorf.








