Leistungsgerechte Besoldung für leitende JustizvollzugsbediensteteSchwarz-Gelb schafft leistungsgerechte Besoldung für leitende Justizvollzugsbedienstete in Nordrhein-Westfalen."Mit dem heute vom Landtag verabschiedeten Gesetz zur Überleitung vom mittleren in den gehobenen Dienst im Justizvollzug tragen wir den wachsenden Aufgaben und der großen Verantwortung leitender Justizvollzugsbediensteter in Nordrhein-Westfalen Rechnung." Das erklärte der CDU-Rechtsexperte, Christian Möbius, in der heutigen Plenarsitzung im Düsseldorfer Landtag. Die gesetzliche Änderung ermögliche es, leitende Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes, des Werkdienstes sowie des Krankenpflegedienstes im Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg in die Besoldungsstufen A10 bzw. A 11 hoch zu stufen. "Die bisherige Einstufung der Besoldung entspricht nicht mehr den wachsenden Anforderungen, mit denen sich die Führungskräfte heute konfrontiert sehen", so Möbius weiter. Gerade in den großen Justizvollzugsanstalten in Nordrhein-Westfalen fungierten die Leiter im allgemeinen Vollzugsdienst als Spitzenkräfte des mittleren Dienstes mit einer durchschnittlichen Führungsverantwortung für mehr als 200 Beschäftigte. "Ziel der Gesetzesänderung ist es, neben der Sicherstellung eines hohen Behandlungsstandards auch die Motivation der Bediensteten zu fördern und deren hohe Leistungsbereitschaft zu honorieren", betonte der CDU-Politiker. Möbius: "In den Jahren rot-grüner Regierungsverantwortung sind der Justizvollzug und seine Bediensteten systematisch vernachlässigt worden. Personalmangel und fehlende Aufstiegsmöglichkeiten für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gehörten zur Tagesordnung. Damit ist nun Schluss. Wir garantieren künftig eine angemessene Besoldung, die den gestiegenen Anforderungen an die Leiter des Justizvollzugs gerecht wird." |
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