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Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie erhalten die letzte Ausgabe meines Newsletters in diesem Jahr, der Sie über meine politischen Aktivitäten im Landtag von Nordrhein-Westfalen und in meinem Kölner Wahlkreis unterrichten soll.
Vielfältige Informationen zu meinen Initiativen und Projekten und zur Arbeit der Landesregierung NRW finden Sie auch auf meiner Homepage www.christian-moebius.de.
Selbstverständlich freue ich mich über Informationen und Anregungen Ihrerseits und hoffe, so unsere Kommunikation weiter intensivieren zu können.
Sofern Sie zukünftig den Newsletter nicht erhalten möchten, senden Sie einfach eine Mail an christian.moebius@landtag.nrw.de mit dem Betreff Abbestellung Newsletter.
Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein geruhsames, frohes und gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch in ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2012.
Ihr Christian Möbius MdL
Platz des Landtags
40221 Düsseldorf
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Telefax: 0211 / 884 - 3027
Email: christian.moebius@landtag.nrw.de
Erste Lesung des Haushalts 2012: Kraft bleibt Schuldenkönigin
In dieser Plenarwoche hat die Landesregierung den Haushaltsentwurf für 2012 vorgelegt. Ein eigener Gestaltungswille oder innovative Ansätze sind nicht erkennbar. Das Haushaltsvolumen steigt um 3,1 Mrd. Euro, die Nettoneuverschuldung sinkt nur leicht auf 4 Mrd. Euro. Mit dem Haushalt beweist die Regierung Kraft erneut, dass sie an ihrer Schuldenpolitik festhält. Obwohl die Steuereinnahmen gegenüber 2010 um rund 5,2 Mrd. Euro höher liegen als 2010, will Rot-Grün immer noch fast 4 Mrd. Euro neue Schulden aufnehmen. Von den rund 340.000 Stellen im Landesdienst werden im Saldo gerade einmal 32 Stellen abgebaut. Wenn man weiß, dass die Personalkosten etwa 40 Prozent des Landeshaushalts ausmachen, wird deutlich, dass kein Pfad erkennbar ist, auf dem das Land dem Schuldensumpf entfliehen könnte. Rot-Grün spart nicht, sie profitieren nur von sprudelnden Steuereinnahmen, die 2,9 Mrd. höher liegen als 2011. Damit bleibt Ministerpräsidentin Kraft der Titel der Schuldenkönigin erhalten. Dass es auch anders geht, beweisen andere Bundesländer. So zahlt Bayern 2012 einen Betrag von 250 Mio. Euro seiner Schulden an die Gläubiger zurück.
Dichtigkeitsprüfung: CDU will bürgerfreundliche Lösung
Anders als das Vorhaben des Umweltministers Remmel, hat das Ziel der CDU-Landtagsfraktion eine Maxime: Sie muss bürgerfreundlich sein. Deshalb haben wir zusammen mit der FDP einen eigenen Vorschlag für eine bürger- und umweltfreundliche Dichtigkeitsprüfung erarbeitet.
Ein Abwasserrohr muss dicht sein, dieses Prinzip steht unmissverständlich. Was uns aber stört, ist der „Generalverdacht“, unter den Minister Remmel mit seiner Verordnung alle Hausbesitzer in NRW stellt. Denn zurzeit will Minister Remmel Hausbesitzer dazu zwingen, bis zu einem bestimmten Stichtag die Dichtigkeit ihrer Rohre prüfen zu lassen – zum Beispiel unabhängig davon, ob das Haus mit seinen Zu- und Ableitungen erst jüngst erbaut worden oder schon älter ist.
Deshalb schlagen wir vor, eine Dichtigkeitsprüfung nur „bei begründetem Verdacht“ zu fordern. Davon unberührt bleibt die Pflicht zur Prüfung der kommunalen Kanäle. Diese haben einen erheblich höheren Längenanteil an der Kanalisation.
Schuldenbremse: SPD und Grüne weigern sich
In der Anhörung zum Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Aufnahme einer Schuldenbremse in die Landesverfassung haben die Sachverständigen unsere Gesetzesinitiative ausdrücklich unterstützt. Wenn wir es unterlassen, die Verfassung zu ändern und damit den Haushaltsgesetzgeber zu binden, erwarten die Sachverständigen, dass wir die Schuldenbremse in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2020 nicht erreichen werden. Unsere Gesetzesinitiative ist eine gute Basis für eine Verfassungsänderung und ein positives Signal an die Bürgerinnen und Bürger. SPD und Grüne verweigern sich und wollen eine Kommission einsetzen. Ganz nach dem Motto: Wenn ich nicht mehr weiter weiß, gründe ich einen Arbeitskreis…
Linke wollen Gottesbezug aus NRW-Verfassung streichen
Zwei Tage vor Heiligabend hat sich der Landtag mit einem Antrag der Linken beschäftigen müssen, den Gottesbezug aus der Landesverfassung streichen zu wollen. In Art. 7 der Verfassung soll „die Ehrfurcht vor Gott“ verschwinden, obwohl sich der Gottesbezug nicht nur auf den christlichen Gott bezieht, wie sich aus den historischen Dokumenten der verfassungsgebenden Versammlung ergibt. Gott sei Dank haben die übrigen Fraktionen in ihren Redebeiträgen deutlich gemacht, dass das provokante Ansinnen der Linken keine Mehrheit finden wird.
Ausstattung der Polizei mit Pfefferspray ist unverzichtbar
Das Sachverständigengespräch im Innenausschuss zum Antrag der Linken auf Verbot der Verwendung von Pfefferspray durch Polizeibeamte hat einmal mehr das gespaltene Verhältnis der Linkspartei zu Staat und Polizei offenbart. Sowohl das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste als auch die Vertreter der Polizeigewerkschaften haben unmissverständlich klargestellt, dass der Einsatz von Pfefferspray durch unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ausschließlich nach Recht und Gesetz erfolgt.
Wie bei dem Einsatz anderer Zwangsmittel auch, sind die Polizeikräfte diesbezüglich streng an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gebunden und müssen den Einsatz von Pfefferspray zuvor gegenüber den Betroffenen androhen. Die seitens der Linksfraktion aufgestellte Behauptung, wonach es in Deutschland bereits zu mehreren Todesfällen nach Pfefferspray-Einsätzen gekommen sei, wurde von den Sachverständigen in aller Deutlichkeit als ‚falsch‘ zurückgewiesen.
Für die CDU-Landtagsfraktion steht fest: Die Polizei in Nordrhein-Westfalen leistet unter schwierigen Bedingungen hervorragende Arbeit. Dafür gebührt ihr Dank und Anerkennung. Die Linke hingegen versucht einmal mehr, Polizeiarbeit öffentlich zu diskreditieren. Bei Großdemonstrationen wird die Polizei mittlerweile regelmäßig mit Flaschen, Steinen, Feuerwerkskörpern und Baseballschlägern angegriffen. Wer unserer Polizei in dieser Situation den Einsatz von Pfefferspray verbieten will, verkennt die Realitäten. Die CDU wird weiterhin an der Seite der Polizei stehen und sich dafür einsetzen, dass unsere Beamtinnen und Beamten die Ausrüstung bekommen, die sie im Einsatz benötigen.
Hochschulen wollen Autonomie und Hochschulräte behalten
Die Hochschulen wollen ihre Autonomie behalten. Und sie wollen auch die Hochschulräte behalten. Das haben die Kanzler und Rektoren der nordrhein-westfälischen Hochschulen im Düsseldorfer Landtag klipp und klar deutlich gemacht. Hier war das „Gesetz zur Abschaffung der Hochschulräte“ Gegenstand einer Expertenanhörung vor dem Wissenschaftsausschuss des Düsseldorfer Landtags. Die Hochschulräte hätten sich bewährt, so die Kanzler und Rektoren in der Anhörung. Ihre Abschaffung werde zu einem Nachteil für die NRW-Hochschulen führen. Offenbar auf Druck ihrer eigenen Klientel wollen SPD und Grüne die Kompetenzen der Hochschulräte einschränken. Sie wollen zurück in die Strukturen an den NRW-Hochschulen, wie wir sie bis vor fünf Jahren hatten. Der Weg zurück in die alte Gremienhochschule ist aber nicht der Weg in die Zukunft. Der Weg in die Zukunft der NRW-Hochschulen war und ist das Hochschulfreiheitsgesetz, dass die Regierung Rüttgers auf den Weg gebracht hat und das Anerkennung weit über die Grenzen Nordrhein-Westfalens gefunden hat.
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